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WDR 3: Entwortete „Kultur to go“ ? PDF Drucken
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30.12.2007

Die Redakteure von WDR 3 fielen aus allen Wolken als sie hörten, was aus ihrem anspruchsvollen Kultur-Programm werden soll. Und die freien Mitarbeiter der Welle sollten sich ab sofort um neue Sendeplätze kümmern - am besten gleich in der ganzen ARD. Denn wenn wahr wird, was der neue Hörfunk-Direktor Wolfgang Schmitz kürzlich auf einer Sitzung der Redakteursversammlung verkündete, dann wird es für die Hörfunk-Freien im WDR noch enger:

Künftig soll es auf WDR 3 ein Mischungs-Verhältnis von nur noch 20 Prozent Wort und 80 Prozent Musik geben.

Natürlich rumorte es hinter den Kulissen schon lange und allen Beteiligten war klar, dass angesichts der schlechten Einschalt-Quoten das Programm überarbeitet werden muss. Laut der letzten Media-Analyse erreicht WDR 3 nur noch täglich 240.000 Hörer. Der Tendenz hatte man bereits mit zwei Programm- Reformen in 2001 und 2004 begegnen wollen. Damals wurden bereits Wortstrecken wie etwa „Zeitfragen-Streitfragen“ und Literatur-Sendungen abgeschafft. Kritiker befürchten nun eine weitere „Entwortung“ der Welle. Vor allem im Nachmittagsprogramm soll es künftig weitere „Optimierungen“ geben, betonten der Wellen-Chef Karl Karst und Wolfgang Schmitz gegenüber epd.

Es gehe nicht an, so der Hörfunkdirektor auf der Redakteursversammlung am 12. September, dass die teuerste Welle die wenigsten Hörer habe. Das Argument hört sich zunächst überzeugend an, verliert allerdings erheblich an Schlagkraft, wenn man bedenkt, dass über den Etat von WDR 3 auch der gesamte Klangkörper des WDR abgerechnet wird.

Im Vorfeld zur Redakteursversammlung vermeldete schon der Flur-Funk den überraschten Machern der Kultur-Welle die weitreichenden Pläne. Demnach sollen größere Wortblöcke wie das „TagesZeichen“ und die „Themen des Tages“ mit jeweils 15 Minuten der Reform zum Opfer fallen. Zudem soll das Magazin „Resonanzen“ auf die Zeit von 18 bis 20 Uhr begrenzt werden, mit künftig nur noch fünf Beiträgen.

Auch beim Kultur-Magazin „Mosaik“ soll der Wort-Anteil angeblich auf zwei Beiträge pro Sendestunde reduziert werden. Und die langen Wortstrecken nach 22 Uhr mit dem einstündigen Feature sollen von WDR 3 auf WDR 5 wandern, im Gegenzug bekommt WDR 3 dann voraussichtlich die Jazz- Sendungen.

Wahrscheinlich erreicht das Programm damit das oben angesprochene Mischungsverhältnis von Musik und Wort. Zum Vergleich: Sogar WDR 2 hat immerhin 30 Prozent Wort und 70 Prozent Musik. Auf der Redakteursversammlung machten sich einige empörte Redakteure Luft. Sie fühlen sich von den weit gediehenen Reform-Plänen überrumpelt.

Auch die Redakteursvertretung protestierte auf der Versammlung lautstark, weil sie trotz Mitbestimmungsrecht nicht rechtzeitig informiert worden sei. Wolfgang Schmitz setzte dem entgegen: So weit seien die Pläne noch gar nicht gereift. Zudem sei es einfach notwendig, WDR 3 und WDR 5, die beide in etwa die gleiche Hörerschicht ansprechen, schärfer von einander abzugrenzen und zu profilieren.

Vielleicht heißt das dann ja in Zukunft: Alles Wort auf WDR 5 und alle Musik auf WDR 3? Derweil sind einige Tage ins Land gegangen. Inzwischen hat sich der Rundfunkrat und sein Programmausschuss mit der Reform beschäftigt und es haben zahlreiche Arbeitsgruppen getagt. Bislang gibt es allerdings noch kein offizielles oder gar schriftliches Ergebnis. Dafür hat es inzwischen ein Schreiben der Wellen-Leitung an die regelmäßig für die Welle arbeitenden freien Mitarbeiter von WDR 3 gegeben. In dem Brief wurden den Freien Veränderungen angekündigt, die zum 2. Quartal nächsten Jahres greifen sollen. Und die Honorar- und Lizenzabteilung hat den ersten Freien, die unter den Bestandsschutz fallen, inzwischen ebenfalls geschrieben und damit die tarifvertraglich geregelten Ankündigungs- Fristen eingehalten.

Obwohl die Katze letztlich noch nicht so richtig aus dem Sack ist, bleiben die Befürchtungen mancher Redakteure und mancher freier Mitarbeiter bestehen. Sie vermuten, dass WDR 3 vor allem von der kritischen politischen Berichterstattung „befreit“ werden soll. Das widerspricht jedoch dem Grundversorgungsauftrag, den der öffentlich-rechtliche Rundfunk nun einmal hat und der durch das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts erneut untermauert wurde. Man darf also gespannt sein.

Anja Arp


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