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Was heißt "Freistellung" bei einer freiberuflichen Personalrätin? PDF Drucken
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25.11.2011

Von den 23 Mitgliedern werden 10 freigestellt sein. Das heißt, sie machen in ihrer Arbeitszeit nichts anderes mehr. "Freigestellte" freie Mitarbeiterinnen dürfen damit rechnen, dass ihnen ihr WDR-Jahresumsatz, auf monatliche Raten umgelegt, als Verdienstausfall bezahlt wird. Für Menschen, die 100 Prozent ihres Einkommens beim WDR bezogen haben, ist dies eine ausreichende Regel.

Für sie ist auch eine Teil-Freistellung (nur zu einem Teil ihrer Arbeitszeit) leicht berechenbar - wenn auch schwer handhabbar, weil der freiberufliche Teil ihrer Existenz in der Regel zu äußerst flexiblen Arbeitszeiten abläuft.

Weiteren Regelungsbedarf gibt es aber bei anderen, die einen Teil ihres Honorars von anderen Auftraggebern einnehmen und nur zum Teil vom WDR leben. Nach der juristischen Lage können sie wohl auch nur mit Ausgleich des WDR-bezogenen Verdienstausfalls rechnen. Dafür brauchen sie aber auch nur den entsprechenden Teil ihrer Arbeitskraft der Personalratsarbeit zur Verfügung stellen und gelten dennoch als zu 100 Prozent freigestellt. Das ist weder für den Personalrat noch für die betreffende Freie eine gute Lösung – dürfte deshalb selten als Weg gewählt werden.
Eine Möglichkeit, die Probleme zu lösen, wäre die Vereinbarung, die Freistellung mit einer Art von "Ecklohn" zu bezahlen und überhaupt nicht mehr nach dem bisherigen Verdienst, also zum Beispiel wie eine Redakteurin mit zehn Dienstjahren in Vergütungsstufe 4.

Problem: Eine Dienstvereinbarung über die Freistellung von Freien ist wohl nicht mehr in der bisherigen Wahlperiode zu erwarten.


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