Der Wirtschaftsausschuss und die Freien |
25.11.2011 | ||||||
Der Personalrat kann verlangen, dass ein Wirtschaftsausschuss gebildet wird, in dem der Arbeitgeber ihn "rechtzeitig und umfassend über die wirtschaftlichen Angelegenheiten unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen" unterrichtet und die "sich daraus ergebenden Auswirkungen auf die Personalplanung" darstellt. (19) Beschäftigte der Dienststelle sind auch freie Mitarbeiterinnen und Leiharbeitnehmerinnen, und es gibt sehr sehr viel, was ihre Interessen wesentlich berühren kann. (19) § 65 a Abs. 2 LPVG Zu Favoriten hinzufügen (92) | Artikel zitieren | Aufgerufen: 745 | Drucken
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