Zeitkonten für Freie in Filmproduktion
18.06.2005
Bei den Tarifverhandlungen für Film- und Fernsehschaffende wurden am 14. Juni 2005 Regeln vereinbart, um einige soziale Härten abzumildern.

Für die bei Film- und Videoproduktionen beschäftigen Kamerateams, Cutterinnen, Schauspieler, Produktionshelfer, Aufnahmeleiter usw, wird nämlich zwar Arbeitslosenversicherung abgeführt. Sie haben aber nach den Hartz IV-Gesetzen nur geringe Chancen, die neuen höheren Grenzen für den Bezug von Arbeitslosengeld I zu erreichen - 360 Beschäftigtentage in zwei Jahren, an denen in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wurde. Längere Pausen zwischen den Beschäftigtenzeiten gehören bei den Film- und Fernsehschaffenden zum Beruf.

Außerdem werden die Gagen ab Januar 2007 erhöht.
Rückwirkend zum ersten Juni 2005 tritt nun eine tarifliche Regelung in Kraft, die die
berufliche Existenz von geschätzten 10 000 Film- und Fernsehschaffenden
sichert.

Damit kann die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)
erstmals eine durch die Hartz-Gesetzgebung entstandene soziale Härte
tarifvertraglich auffangen.

"Film- und Fernsehschaffende brauchen nicht
länger zu fürchten, dass ihre ungewöhnlichen Arbeitsbedingungen sie zu ALG
II-Empfängern machen und dass sie gezwungen sein werden, ihren Beruf
deswegen aufzugeben und jede andere Arbeit anzunehmen, die für zumutbar
gehalten wird", sagte ver.di-Verhandlungsführer Matthias von Fintel.

Erreicht werde dies durch Zeitkonten, auf die die in dieser Branche üblichen
Mehrarbeitsstunden eingezahlt werden könnten. Dadurch werde die Beschäftigungszeit verlängert, die in drehfreien Zeiten als Berechnungsgrundlage für das Arbeitslosengeld diene.

Dies sichere den Beschäftigten den Anspruch auf Arbeitslosengeld I trotz neuer gesetzlicher Fristenregelungen. "Damit behalten die Film- und Fernsehschaffenden den Anspruch auf das Leistungsspektrum der Bundesagentur wie etwa
berufsspezifische Vermittlung oder Weiterbildung in produktionsfreien
Zeiten. Qualifizierte und kreative Fachkräfte stehen weiter für
Filmproduktionen zur Verfügung. Davon profitiert der gesamte Filmstandort",
machte von Fintel deutlich.

Darüber hinaus wird die Gage im Januar 2007 und 2008 um jeweils 1,5 Prozent
erhöht und für tägliche Mehrarbeit von mehr als 14 Stunden ein Zuschlag von
100 Prozent eingeführt.

Die Verhandlungsergebnisse werden in den bisherigen Tarifvertrag
eingearbeitet und gelten als Ãœbergangsregelungen bis ein Gesamttarifvertrag
für Film- und Fernsehschaffende abgeschlossen wird. "Damit soll dann auch
unser zweites großes Ziel, die Filmurheber angemessen an der Nutzung ihrer
Werke zu beteiligen, erreicht werden", kündigte von Fintel an.
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