Für welche freien Mitarbeiter/innen ist der WDR-Personalrat zuständig?
25.11.2011

Für "arbeitnehmerähnliche Personen im Sinne des §12 a Tarifvertragsgesetzes."(3) Kurz zusammengefasst sind das alle, die zum Zeitpunkt der Personalratswahl im Halbjahr davor ein Drittel des Einkommens aus Erwerbstätigkeit bei der ARD verdient haben und auch regelmäßig  für den WDR arbeiten.

Diese Menschen können sich bereits jetzt mit ihren Anliegen an den Personalrat wenden. Menschen, die keine "künstlerischen, schriftstellerischen oder journalistischen Leistungen" erbringen oder nicht "an der Erbringung, insbesondere der technischen Gestaltung solcher Leistungen unmittelbar mitwirken,"(4) sind allerdings ausgeschlossen. (mehr Infos zu all dem unter "Wer darf mitwählen?").

(3) § 5 Abs. 1 LPVG NRW
(4) § 12 a Abs. 3 TVG 


Zu Favoriten hinzufügen (80) | Artikel zitieren | Aufgerufen: 743 | Drucken

Artikel kommentieren
RSS Kommentare

Kommentar schreiben
  • Bitte orientieren Sie Ihren Kommentar am Thema des Beitrages.
  • Persönliche Angriffe und/oder Diffamierungen werden gelöscht.
  • Das Benutzen der Kommentarfunktion für Werbezwecke ist nicht gestattet. Entsprechende Kommentare werden gelöscht.
  • Bei Fehleingaben laden Sie diese Seite bitte neu damit ein neuer Sicherheitscode generiert werden kann. Erst dann klicken Sie bitte auf den 'Senden' Button.
  • Der vorgenannte Schritt ist nur erforderlich, wenn Sie einen falschen Sicherheitscode eingegeben haben.
Name:
e-mail
Homepage
Titel:
BBCode:Web AddressEmail AddressBold TextItalic TextUnderlined TextQuoteCodeOpen ListList ItemClose List
Kommentar:



Sicherheitscode:* Code
Ich möchte NICHT per e-Mail über weitere Kommentare zu diesem Artikel informiert werden.

Powered by AkoComment Tweaked Special Edition v.1.4.6
AkoComment © Copyright 2004 by Arthur Konze - www.mamboportal.com
All right reserved