Sender-Podcasts bieten neue Marktchancen für Komponisten |
09.06.2008 | ||||||
Dass die Rundfunksender ihre Fernseh- und Radiobeiträge in zunehmendem Maße online stellen, führt einerseits zu musikfreien Online-Versionen, andererseits aber auch zu neuen Marktchancen für Auftragskomponisten. Denn eine einmalige Zahlung an einen Komponisten kommt die Sender billiger als die GEMA-Gebühren für Podcasts. Für die Online-Verwertung von GEMA-fälligen Musiken, die in Radio- und Fernsehbeiträgen vorkommen, müssten die Sender nämlich neue Gebühren zahlen. Die GEMA-Meldung bei der Sendung deckt die Online-Verwertung nicht ab. Diese Zahlungen in beträchtlicher Höhe wollen die Sender gern vermeiden. Auf der Mailingliste wdrfreie berichten MitarbeiterInnen des WDR, der Sender mische ganze Radiofeatures neu ab, um sie ohne die darin enthaltenen Musikpassagen online stellen zu können. Andere Redaktionen wie beispielsweise die TV-Wissenschaftsredaktion schlössen derzeit Verträge mit Komponisten ab, die Musik zur GEMA-freien Verwendung durch den Sender komponieren sollten. Eine urheberrechtliche Frage in dem Zusammenhang ist, ob die Sender so einfach die Musik aus einem Werk entfernen dürfen, ohne die Urheber zu fragen. Denn schließlich haben sich die Autoren und Regisseure von Radiofeatures oder Fernsehdokumentationen bei der Nutzung bestimmter Musikpassagen in ihren Werken etwas gedacht. Die Sender haben in Verträgen, AGBen und Tarifverträgen sich zwar in aller Regel das Recht gesichert, die Werke zu bearbeiten. Das Recht zu einer Verfälschung des Werkes ist dadurch aber nicht gedeckt.
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