Ist Personalratstätigkeit eine Beschäftigung gemäß Sozial- und Bestandsschutztarifvertrag? |
25.11.2011 | ||||||
Wegen des Benachteiligungsverbotes müsste das so geregelt werden. Denn andernfalls hätten freie Mitarbeiterinnen durch ihre Personalratstätigkeit einen Nachteil - und das wäre ungesetzlich. Sie könnten nämlich sonst durch die Tätigkeitstage im Personalrat ihre Ansprüche auf Krankengeld, Bestandsschutz und sogar auf Urlaubsentgelt verlieren. Und mehr noch: Bei Verlust des Urlaubsentgelt-Anspruches könnte ihre Berechtigung angezweifelt werden, weiter als Personalräte/innen zu arbeiten. Zu Favoriten hinzufügen (119) | Artikel zitieren | Aufgerufen: 6545 | Drucken
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