Das Wahlrecht der Angestellten |
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25.11.2011 |
Nicht zu vergessen: Wie bisher sind ArbeitnehmerInnen wahlberechtigt, für die der Manteltarifvertrag des WDR gilt, sowie Auszubildende (21). Schätzungen zufolge sind das derzeit 5.100 Menschen, darunter auch die Teilzeitkräfte. Die genaue Zahl stellt der Wahlvorstand fest. Aushilfskräfte bis zu einer Vertragsdauer von sechs Monaten und außertarifliche Angestellte fallen nicht unter den Geltungsbereich des Manteltarifvertrages, sie sind also nicht wahlberechtigt. (22)
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