Bei den Tarifverhandlungen für Film- und Fernsehschaffende wurden am
14. Juni 2005 Regeln vereinbart, um einige soziale Härten abzumildern.
Für die bei Film- und Videoproduktionen beschäftigen Kamerateams,
Cutterinnen, Schauspieler, Produktionshelfer, Aufnahmeleiter usw, wird
nämlich zwar Arbeitslosenversicherung abgeführt. Sie haben aber nach
den Hartz
IV-Gesetzen nur geringe Chancen, die neuen höheren Grenzen für den
Bezug von
Arbeitslosengeld I zu erreichen - 360 Beschäftigtentage in zwei Jahren,
an denen in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wurde. Längere
Pausen zwischen den Beschäftigtenzeiten gehören bei den Film- und
Fernsehschaffenden zum Beruf.
Oft kommt nur ein Teil der Beiträge von
"Unständig Beschäftigten" bei
der Rentenversicherung an. Ursache: Ihre
Sozialversicherung
ist viel zu kompliziert.
Geschaffen
wurde der "Unständig Beschäftigte" im Jahre 1910, um
Tagelöhnern, zum Beispiel in Häfen, die Sozialversicherung zu öffnen.
Aus der damaligen Begründung des zuständigen Reichsministers: "Bei
unständig Beschäftigten handelt es sich um Personen, deren Hauptberuf
die Lohnarbeit bildet, die aber ohne festes Arbeitsverhältnis bald hier,
bald dort, heute mit dieser, morgen mit jener Arbeit beschäftigt
sind.
Wie der Berliner Skandal um verschwundene Sozialbeiträge zeigt, ist es
für "Unständig Beschäftigte" fahrlässig, sich blind auf die
Buchführung von Arbeitgebern, Krankenkassen und gesetzlicher
Rentenversicherung zu verlassen. Bittere Konsequenz: Die Versicherten
müssen ihre Renten- und Krankenversicherungsbeiträge selbst prüfen.
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