Infos und Tipps zu Beratung für Selbstständige.
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08.06.2006 |
(Dieser Artikel ist durch eine weitere Gesetzesänderung 2011 veraltet) In einer beispiellosen Aktion hat der Bundestag mit sofortiger Wirkung die freiwillige Arbeitslosenversicherung für solche Selbstständige abgeschafft, die sich vor 2004 selbstständig gemacht haben.
Aber möglicherweise lohnt es sich trotzdem, den Antrag noch zu stellen und bei Ablehung wegen Fristablauf zu klagen. Ver.di und andere prüfen die Chancen solcher Klagen und sagen zu, die Freien gegebenenfalls zu unterstützen.
Denn Unter bestimmten Voraussetzung ist es sehr sinnvoll für Selbstständige, Beiträge in die freiwillige Arbeitslosenversicherung (= "freiwillige Pflichtversicherung") zu zahlen. Hier sind die Details - und die Links zu der aktuellen Streit-Diskussion um die Abschaffung. Kommentare (1) | Zu Favoriten hinzufügen (531) | Artikel zitieren | Aufgerufen: 16058 | Drucken |
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