Neue Rechte: Teilnahme an Personalversammlungen |
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25.11.2011 |
Die arbeitnehmerähnlichen freien Mitarbeiterinnen können in Zukunft auch an den Personalversammlungen des WDR teilnehmen.(5) Da die Personalversammlung "während der Dienstzeit" stattfindet(6), heißt das übertragen auf die freien Mitarbeiterinnen, dass sie Verdienstausfall für die Personalversammlung geltend machen können. Außerdem erhalten sie, wie die Angestellten, Fahrtkostenerstattung für die Anreise zur Personalversammlung(7). Gleiche Rechte gelten für Leiharbeitnehmer/innen, zumindest wenn sie zu dem Zeitpunkt der Personalversammlung an den WDR ausgeliehen sind, möglicherweise auch über diese Zeiträume hinaus. (5)§ 45 Abs. 1 LPVG NRW (6)§ 47 Satz 1 LPVG NRW (7)§ 47 Satz 3 LPVG NRW
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