Verkehrsverbund Rhein-Sieg schafft Jobticket für Kleinstbetriebe ab Mit einer Änderung seiner Jobticket-Bestimmungen führt der Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) eine Benachteiligung von Kleinstunternehmen ein. Ab dem 1. Januar 2007 sollen Beschäftigte in Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten nicht mehr das Jobticket beziehen können. Das geht aus dem Entwurf der Neuregelung hervor, der dem Verein „freio“ e.V. vorliegt. Nach Angaben aus dem Verkehrsverbund hat der Entwurf die zuständigen Gremien bereits passiert und liegt derzeit der Bezirksregierung vor.
Die Benachteiligung der Kleinstunternehmer wurde kurz vor einem Gespräch bekannt, das die Leiterin des Bereiches Mitgliederservice der Gewerkschaft ver.di mit dem VRS und den Bonner Stadtwerken für Donnerstag, 22. November, vereinbart hatte. In der Gewerkschaft war geplant worden, für die Beschäftigten von Kleinstbetrieben in ihrem Organisationsbereich einen Jobticket-Vertrag abzuschließen. In ver.di sind unter anderem rund 30.000 einzeln arbeitende Selbstständige Mitglied. Die Bemühungen von ver.di sind eine Initiative des ver.di-Selbstständigen-Vorsitzenden Ulli Schauen, der den Plan „Jobticket für Selbstständige“ seit dem Jahr 2000 verfolgt hatte und sich nun kurz vor dem Ziel wähnte. Bisher konnten auch Kleinstunternehmen ab einem Beschäftigten sich für einen Jobticket-Rahmenvertrag zusammen schließen oder über ihre Verbände das Jobticket organisieren. Davon haben im VRS-Bereich zahlreiche Verbände wie der Paritätische Wohlfahrtsverband, Anwaltsvereine, Ärztekammern und Industrie- und Handelskammern und auch der Bonner Journalistenverband Gebrauch gemacht. In diesem Rahmen konnten auch Mitgliedsunternehmen das Ticket beziehen, in denen lediglich der Inhaber / die Inhaberin beschäftigt ist. Damit ist es zu Neujahr vorbei, entsprechende Rahmenverträge sollen auslaufen.. Schauen äußerte sich am Mittwoch, 22. November, verärgert über die neuen Klauseln in den Jobticket-Bestimmungen. „Jetzt, wo sich endlich die Gewerkschaft bewegt hat, verhindern die Winkelzüge des Verkehrsverbundes, dass auch Beschäftigte in Kleinstbetrieben verstärkt auf Bahn und Bus umsteigen. Es passt überhaupt nicht zu der Polit-Propaganda, dass angeblich Unternehmensgründungen gefördert werden sollen, wenn ein politisch kontrollierter Verkehrsverbund sich derart ignorant verhält.“ Schauen sagte, eine Beschäftigte der VRS habe durchblicken lassen, gerade die neuen ver.di-Bemühungen könnten geführt haben, die Kleinstbetriebe vom Jobticket auszunehmen. Schauen hatte sich seit dem Jahr 2000 um die Organisation eines Jobtickets für Freiberufler und Kleinstbetriebe bemüht, zunächst vergeblich in der Industriegewerkschaft Medien, dann mit dem Verein freio e.V.. Der Verein wurde zwar auf Empfehlung des Verkehrsverbundes gegründet, dann aber bestellte der VRS im November 2002 beim Kölner Regierungspräsidenten eine Ablehnung des entsprechenden Rahmenvertrages mit dem Verein. Proteste dagegen blieben erfolglos, und für den Rechtsweg fehlte freio e.V. das Geld. Seit Herbst 2005 hatte sich Schauen erneut innerhalb seiner Gewerkschaft um eine Jobticket-Initiative bemüht, was nach einigem Zögern unterschiedlicher ver.di-Beschäftigten schließlich zu dem Gesprächstermin mit der ver.di-Service-GmbH am Donnerstag, 23. November geführt hatte. Beschäftigte von Unternehmen mit Sitz im Verkehrsverbund Rhein-Sieg können das Jobticket beziehen, wenn die Belegschaft zu 100 Prozent dabei mitmacht. Für einen Monatspreis von 35,20 Euro (ab kommendem Januar 39 Euro) erhalten die Beschäftigten damit eine VRS-Netzfahrkarte, auf die sie an Wochenenden und abends auch einen erwachsenen Mitreisenden und drei Kinder sowie ein Fahrrad mitnehmen dürfen. Zu Favoriten hinzufügen (400) | Artikel zitieren | Aufgerufen: 6527 | Drucken
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