Seit einiger Zeit willigt die Kölner Polizei nur dann noch in Dreharbeiten ein, wenn die Freien Reporter mit ihr einen Vertrag abschließen. Ausdrücklich: die Freien. Weil z.B. der WDR diesen Vertrag NICHT unterschreibt. Da soll ich dann zum Beispiel unterschreiben, dass ich auf irgendwelche Schadensersatzansprüche verzichte, dass die Kölner Polizei einseitig die Zusammenarbeit beeenden darf, ohne sich selbst Regressansprüchen auszusetzen, ... (Artikel von Christiane Haas)
... dass Rohschnitte der zu sendenden Filme von der Polizei abgenommen werden müssen (allerdings nur um zu sehen, ob genügend anonymisiert wurde), dass die Polizei ausgestrahlte Sendebeiträge uneingeschränkt und kostenlos im Rahmen von Aus- und Fortbildung verwendet werden dürfen (seit wann erteilen Freie Senderechte???), dass bei Zuwiderhandlungen gegen den Vertrag eine Vertragsstrafe von 100.000 Euro fällig werden. Um jetzt mal nur einige kritische Punkte zu erwähnen. Wer nicht unterschreibt, bleibt draußen Ich betrachte diesen Vertrag als empfindlichen Einschnitt in die Pressefreiheit. De fakto führt er dazu, dass nur noch Journalisten, die dort ihre Unterschrift druntersetzen, über die Kölner Polizei in Ausübung ihrer Tätigkeiten berichten dürfen. Wenn man den Vertrag in allen Punkten ernst nimmt bspw. was die Senderechte angeht DARF ich das aber ja wohl gar nicht unterschreiben.Die Praxis ist so, dass es einzelne Kollegen gibt, die diesen Vertrag mit der Polizei machen. Die anderen machen eben keine Filme mehr über die Kölner Polizei. Freie haben unterschrieben Der Kölner Polizeisprecher Jürgen Laggies sagt zu dem Vertrag: Zur Entwicklung des Vertrages habe die Ausstrahlung einer Fernseh-Reportage in "Spiegel TV" geführt, bei der die Persönlichkeitsrechte der gezeigten Personen massiv verletzt wurden. Im Zuge dessen sei auch gegen Kölner Polizeibeamte strafrechtlich ermittelt worden. Auch wenn das ein einmaliger Fall war und das Verfahren letztlich eingestellt worden sei, habe man aus der Angelegenheit den Schluss gezogen, dass die Kölner Polizei selbst Regularien treffen müsse, damit solche Persönlichkeitsrechtsverletzungen in Zukunft nicht mehr stattfinden. Unglücklich? - stimmt! Der Polizeisprecher weiß, dass WDR-Justiziare und -Datenschutzbeauftragte den Abschluss eines solchen Vertrages ablehnen. Er wolle "ja auch gar nicht widersprechen, dass die Situation für Reporter unglücklich sei", man "erkenne das Problem", aber man "könne eben nicht anders". Man habe das NRW-Innenministerium aufgefordert, einen landesweiten Mustervertrag zu entwickeln. So lange es den nicht gebe, müssten Reporter eben mit dem Vertrag leben. Auch wenn ZDF oder RTL die Unterzeichnung des Vertrages grundsätzlich ablehnen: Es seien doch schließlich seit Existenz des Vertrages eine ganze Reihe von Berichten und Reportagen auch für den WDR zustande gekommen, weil Freie Autoren diesen Vertrag unterschrieben haben. Grundsätzlich wolle die Kölner Polizei, so Jürgen Laggies, natürlich auf keinen Fall in die Pressefreiheit eingreifen... Warum die Nutzungsrechte?? Auf die Frage, warum sich die Polizei von WDR-Freien gleichzeitig mit dem Vertrag auch noch die Verwertungsrechte der ausgestrahlten Beiträge und Reportagen für die polizeieigene Aus- und Fortbildung sowie die Öffentlichkeitsarbeit zusichern lassen will, obwohl es nach eigener Aussage ja eigentlich um die Sicherung der Persönlichkeitsrechte geht, konnte Polizeisprecher Jürgen Laggies nicht wirklich beantworten. Auf den Einwand, dass WDR Freie gar nicht die Verwertungsrechte für Sendungen des WDR besitzen, demzufolge diese Rechte nicht einfach der Polizei übertragen können (aber im Zweifelsfall theoretisch dann 100.000 Euro Vertragsstrafe fällig werden, wenn die Polizei die Reportage plötzlich nicht mehr verwerten darf), meinte der Polizeisprecher: Der Reporter müsse dem WDR ja nur mitteilen: Hör zu, ich mache die Reportage, aber das geht nur, wenn ich gleichzeitig die Verwertungsrechte an die Polizei übertrage. Offensichtlich, so der Polizeisprecher, sei der WDR mit dieser Praxis einverstanden, sonst könnten die vielen Beiträge und Reportagen, die unterdessen produziert wurden, ja nicht zustande gekommen sein. Gleiches Recht für Hebammen Nur: Lässt sich das mit dem öffentlich-rechtlichen Programmauftrag vereinbaren, wenn WDR-Autoren jetzt mit der Kölner Polizei Senderechte handeln? Und: Was sage ich eigentlich demnächst meinem Gänsezüchter oder Tulpenbauer, meiner Familienhebamme oder der häuslichen Krankenpflegerin, die auch gerne die ein oder andere WDR-Reportage für ihre Öffentlichkeitsarbeit auf ihre Homepage stellen würden oder am "Tag der Offenen Tür" laufen lassen möchten? Fest steht: Auch wenn der WDR offenbar bisher diese vertragliche Praxis stillschweigend toleriert, steht ein Freier Autor nach Abschluss eines solchen Vertrages auf der Abschussrampe. Denn er macht sich rechtlich in mehreren Punkten angreifbar. Christiane Haas (in der wdrfreie-Mailingliste , mit freundlicher Genehmigung) Download: die pdf-Datei mit dem Vertragsformular der Polizei Mehr zum Thema: Artikel auf faz.net zum Thema Polizei und Presse Zu Favoriten hinzufügen (497) | Artikel zitieren | Aufgerufen: 5264 | Drucken
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