Haben Freie finanzielle Nachteile, wenn sie in den Personalrat gehen? |
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25.11.2011 |
Im Prinzip nein. Wenn arbeitnehmerähnliche Freie in den Personalrat gewählt werden wollen, dann können sie in der Arbeitsteilung des Personalrates unterschiedliche Funktionen anstreben. Wie sich die finanziell auswirken, wird vermutlich Gegenstand einer Dienstvereinbarung zwischen dem neuen Personalrat sein. Die Grundsätze dafür sind klar: Die Personalräte dürfen weder benachteiligt noch begünstigt werden durch ihre Tätigkeit (33), also dürfen Freie weder einen Einkommensverlust noch einen Einkommensvorteil durch ihre Tätigkeit erlangen. Der Teufel steckt aber im Detail. (33) §7 Abs. 1 LPVG NRW
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