Der Hintergrund:
Für langjährige "Feste -Freie" Mitarbeiter
sieht der Tarifvertrag aus dem Jahre 1978
einen verstärkten Kündigungsschutz vor.
Wer 15 Jahre (10 Jahre im Alter von 50 +)
ununterbrochen Urlaubsentgeld vom Sender erhalten hat,
den kann das Deutschlandradio nur noch aus wichtigem Grund kündigen.
Deshalb beeilte sich die Geschäftsleitung besonders
und kündigte sechs Kollegen kurz vor knapp,
damit diese nur ja nicht in den Kündigungsschutz gelangen
- frei nach dem Motto: Der Mohr hat seine Schuldigkeit getan,
der Mohr kann gehen.
<strong>Die Kündigungen sind ungerechtfertigt und unsozial! </strong>
Noch nie zuvor wurde im DeutschlandRadio einem Mitarbeiter gekündigt,
nur um sich vor tariflichen Leistungen zu drücken!
Über Jahre hinweg haben die Betroffenen ohne Beanstandung
für das Haus gearbeitet
- die Quittung dafür flatterte ihnen jetzt ohne jede Vorwarnung ins Haus.
Besonders geschmacklos bei dieser Aktion:
Einen Kollegen erreichte das Schreiben just an seinem 50. Geburtstag!
Die Absicht ist klar:
Die Geschäftsleitung will den Tarifvertrag für freie Mitarbeiter knacken,
um Mitarbeiter noch leichter heuern und feuern zu können.
Wir machen das nicht mit. Die Kündigungen müssen vom Tisch!
Sie sind ungerechtfertigt und unsozial.
(Text eines Flugblattes beim Deutschlandfunk)
Verantwortlich: Klaus-Michael Klingsporn, Manfred Kloiber,
Axel Wende (ver.di), Nicola Balkenhol, Matthias Thiel (DJV)
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Kommentar von Anja Arp zum Hintergrund:
Im Funkhaus Köln haben sechs feste Freie ein
Kündigungsschreiben bekommen, weil sie 10 Jahre dabei sind und 50 Jahre auf
dem Buckel haben. Dann ist man im DLF unkündbar oder 15 Jahre und beliebiges
Alter. Ähnliche Bedingungen sieht der NDR TV vor. Dort hat es deshalb eine
Kündigungswelle im großen Stil gegeben. Das heißt jedoch nicht, dass der
Sender wirklich nicht mehr mit den Betreffenden zusammenarbeiten will.
Vielmehr unterbricht er die Geschäftsbeziehung zum Beispiel für ein halbes
Jahr und ist damit dann aus der Unkündbarkeit raus.
Schließlich hat ja sogar das Bundesverfassungsgericht den Sendern
bescheinigt, dass ihr Abwechslungsbedürfnis groß ist.