vor kurzem noch Satire, nun Realität Freie Mitarbeiter beim Westdeutschen Rundfunk werden in Zukunft vom Personalrat des Senders vertreten. Sie können außerdem den Personalrat mitwählen und sind als Personalratsvertreter wählbar. Das beschloss der NRW-Landtag bei seiner Reform des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG) am Abend des 29. Juni 2011. Damit haben die rund 1.800 „arbeitnehmerähnlichen Personen“, die für den Sender arbeiten, in Zukunft eine bessere Vertretung ihrer Interessen.
Im neu gefassten Paragraphen 5 des Landespersonalvertretungsgesetzes heißt es: „Beschäftigte im Sinne dieses Gesetzes sind die Beamtinnen und Beamten und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnlichen Personen im Sinne des § 12 a Tarifvertragsgesetz. “ „12 a-Freie“ sind nichtangestellte Beschäftigte, die die Hälfte ihres Einkommens bei einem Arbeitgeber beziehen – bei publizistischen und künstlerischen „Freien“ reicht ein Drittel. So steht es im Tarifvertragsgesetz. Die Regel gilt nun für alle öffentlichen und öffentlich-rechtlichen Unternehmen in NRW. Profitieren könnten davon also auch beispielsweise freie Dozentinnen der städtischen Volkshochschulen oder freiberufliche Wissenschaftler an den Hochschulen des Landes. Der wichtigste öffentlich-rechtliche Betrieb, für den die neue Regel gilt, ist jedoch der Westdeutsche Rundfunk, der in großem Umfang „Freie“ beschäftigt. Bisher hatten sie keinen Kanal für ihre Anfragen und Beschwerden – mit der Gewerkschaft musste die Anstaltsleitung nicht reden, und der Personalrat war „nicht zuständig“. Das ändert sich nun. Ob es um verspätete Zahlung von Honoraren geht, um ständig aufgestockte Anforderungen für die selbe Bezahlung, um die Nichteinhaltung von Tarifverträgen oder um die unzumutbare Ausgestaltung von Arbeitsräumen im Sender, die vor allem von „Freien“ genutzt werden – in Zukunft hat der Personalrat Macht, darüber Auskunft zu verlangen und mit der WDR-Leitung zu verhandeln. Vorzugsweise unter Beteiligung von gewählten VertreterInnen aus den Reihen der freien MitarbeiterInnen, die zukünftig auch in den Personalrat gewählt werden können. Dasselbe gilt auch für die Mitarbeiter zahlreicher Leihfirmen, die im Sender tätig sind, wenn sie in „der Dienststelle weisungsgebunden tätig sind oder der Dienstaufsicht unterliegen, unabhängig davon, ob ein Arbeits- oder Dienstverhältnis zur Dienststelle besteht." Die betreffenden Änderungen waren unter maßgeblicher Beteiligung von ver.di in die Forderungen des DGB zum Landespersonalvertretungsgesetz eingeflossen. Die nächsten Wahlen zum Personalrat sind im Sommer 2012. Dabei könnten erstmals auch arbeitnehmerähnliche freie Mitarbeiter kandidieren. Ob ein/e freie/r Mitarbeiter/in dabei wählen und gewählt werden kann, ist leicht festzustellen. Er / sie braucht bloß einen Anspruch auf Urlaubsentgelt gegen der WDR haben – und das haben rund 1.800 freie MitarbeiterInnen. Die zukünftige Regelung hatten die unbekannten Macher der gefälschten Ausgabe der WDR-Kundenzeitschrift „WDR-Print“, bereits im November 2010 vorweg genommen, indem sie die Wahl der, fiktiven, „Freien“ Stefanie Katrein und Dragan Dsujic in denWDR-Personalrat vermeldeten Zu Favoriten hinzufügen (354) | Artikel zitieren | Aufgerufen: 74129 | Drucken
Powered by AkoComment Tweaked Special Edition v.1.4.6 AkoComment © Copyright 2004 by Arthur Konze - www.mamboportal.com All right reserved |