WDR-Entgeltfortzahlung vereinbart |
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02.03.2010 |
Erfolg bei den Tarifverhandlungen für die Regelung der Entgeltfortzahlung beim WDR: Es ist DJV und ver.di nach vielen schwierigen Verhandlungsrunden gelungen, mit dem WDR einen Kompromiss zu finden. Danach gilt:
In den ersten sechs Wochen erhalten künftig alle arbeitnehmerähnlichen Freien eine Entgeltfortzahlung entsprechend dem Durchschnitt der Vorjahresvergütung, die Begrenzung auf die Beitragsbemessungsgrenze fällt weg! Auch nach den ersten sechs Wochen können Freie einen Zuschuss erhalten: langjährig Beschäftigte erhalten einen Zuschuss von 30% der Vorjahresvergütung - bei 5 Jahren Beschäftigung für 87 Tage, bei 10 Jahren für 178 Tage.
Achtung: Die Regelung geht davon aus, dass Versicherte, die entweder über den Sender oder bei der KSK versichert sind, im Regelfall von ihrer Versicherung einen Zuschuss von 70 % erhalten. Dies setzt aber voraus, dass sie ihr Arbeitseinkommen richtig melden! Wir raten daher allen, die KSK-Schätzung nicht zu niedrig anzusetzen. Weiterhin wurde vereinbart, dass die Grenze der sozialen Schutzbedürftigkeit ab 1. Januar 2011 auf 46.500 Euro steigt.
Den Gewerkschaften ist es damit gelungen, erstmals in der Geschichte des WDR eine dauerhafte Entgeltfortzahlung für arbeitnehmerähnliche freie Mitarbeiter einzuführen. Vor der Abschaffung der alten Krankengeldregelungen wurden Zahlungen des Sender nur als Zuschüsse des Senders geleistet. Der Löwenanteil lag bei den Kassen. Wie immer bedarf das Ergebnis noch der Zustimmung der Tarifkommissionen. Viele Grüße Anja Zimmer Anja Arp DJV-NRW ver.di Freiensprecherin Zu Favoriten hinzufügen (268) | Artikel zitieren | Aufgerufen: 2688 | Drucken
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