Wie laufen die Wahlen ab? |
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25.11.2011 |
Die Wahl muss am 15. Juni 2012 abgeschlossen sein, zwei Wochen vor Ende der derzeit laufenden Wahlperiode. Für die Wahlprozedur gibt es Fristen, die der Wahlvorstand einhalten muss. Es wird wohl ähnlich sein wie im Jahr 2008. Da hat der Wahlvorstand am 11. April die Wahl ausgeschrieben und in seinem Büro im WDR-Vierscheibenhaus sowie im Intranet das Wählerverzeichnis bekannt gemacht. Am selben Tag haben die Gewerkschaften ihre Wahlvorschläge eingereicht. Zeit gehabt hätten sie damit bis zum 2. Mai. Einsprüche gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses waren bis 18.4. möglich. Ab spätestens 26. Mai hingen die Wahlvorschläge der Gewerkschaften aus. Wegen der Besonderheiten des neuen Rechtes wird überlegt, ob das Wählerverzeichnis diesmal ständig aktualisiert werden muss. Denn eine arbeitnehmerähnliche Freie oder eine Leiharbeitnehmerin kann zum Stichtag der Wahl das Wahlrecht verloren haben, obwohl sie im Wählerverzeichnis stand. Oder sie kann das Wahlrecht bis dahin neu erlangt haben. Nachträgliche Einsprüche gegen die Wahl insgesamt können aber mit dieser Begründung nur noch dann Erfolg haben, wenn klar ist, dass Unkorrektheiten das Wahlergebnis beeinflusst haben konnten.
Die Wahlen 2008 waren vom 3. bis 5. Juni. Es konnte per Briefwahl abgestimmt werden.
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