Der Wirtschaftsausschuss und die Freien |
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25.11.2011 |
Der Personalrat kann verlangen, dass ein Wirtschaftsausschuss gebildet wird, in dem der Arbeitgeber ihn "rechtzeitig und umfassend über die wirtschaftlichen Angelegenheiten unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen" unterrichtet und die "sich daraus ergebenden Auswirkungen auf die Personalplanung" darstellt. (19) Beim Begriff "Wirtschaftsplan" werden freie Mitarbeiterinnen hellhörig, denn wie werden ja aus den Sachetats bezahlt. Der vom Personalrat bestellte Wirtschaftsausschuss kann unter anderem beraten über ".. 6. Rationalisierungsvorhaben, 7. Einführung neuer Arbeits- und Managementmethoden ... 11. Kooperation mit anderen Dienststellen im Rahmen interadministrativer Zusammenarbeit, 12. sonstige Vorgänge und Vorhaben, welche die Interessen der Beschäftigten der Dienststelle wesentlich berühren können." (20) Beschäftigte der Dienststelle sind auch freie Mitarbeiterinnen und Leiharbeitnehmerinnen, und es gibt sehr sehr viel, was ihre Interessen wesentlich berühren kann. (19) § 65 a Abs. 2 LPVG (20) §65 a Abs. 3
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