Für welche freien Mitarbeiter/innen ist der WDR-Personalrat zuständig? |
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25.11.2011 |
Für "arbeitnehmerähnliche Personen im Sinne des §12 a Tarifvertragsgesetzes."(3) Kurz zusammengefasst sind das alle, die zum Zeitpunkt der Personalratswahl im Halbjahr davor ein Drittel des Einkommens aus Erwerbstätigkeit bei der ARD verdient haben und auch regelmäßig für den WDR arbeiten. Diese Menschen können sich bereits jetzt mit ihren Anliegen an den Personalrat wenden. Menschen, die keine "künstlerischen, schriftstellerischen oder journalistischen Leistungen" erbringen oder nicht "an der Erbringung, insbesondere der technischen Gestaltung solcher Leistungen unmittelbar mitwirken,"(4) sind allerdings ausgeschlossen. (mehr Infos zu all dem unter "Wer darf mitwählen?"). (3) § 5 Abs. 1 LPVG NRW (4) § 12 a Abs. 3 TVG
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